Für die Miete gelten die Bedingungen der Mietordnung und der aktuellen Preisliste.
Übernahme und Nutzung des/der Pedelec/s
• Der/die Mieter/in hat Schäden und eventuelle Mängel unverzüglich und vor Nutzungsbeginn der autovisual e-mobility GmbH mitzuteilen. Der/die Mieter/in hat sich vor Fahrtantritt von der Verkehrstüchtigkeit und Vollständigkeit des/der Pedelec/s und des Zubehörs überzeugt. Eine Einweisung in das/die Pedelec/s ist durch die autovisual e-mobility GmbH erfolgt.
• Bei Übernahme des/der Pedelec/s wird eine Kaution in Höhe von 100,00 Euro in bar je Pedelec hinterlegt. Der Mietpreis wird aus Dauer und der Anzahl der gemieteten Pedelecs inkl. evtl. Rabatte und Zubehör berechnet und bei Mietbeginn an autovisual e-mobility GmbH bezahlt. Bei Rückgabe wird die Kaution von autovisual e-mobility GmbH zurück erstattet. Eventuell anfallende Kosten für festgestellte Beschädigungen oder die Beseitigung erheblicher Verschmutzung zieht autovisual e-mobility GmbH von der Kaution ab.
• Der/die Mieter/in ist berechtigt, das/die Pedelec/s im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in Übereinstimmung mit den einschlägigen Regeln der Straßenverkehrsordnung zu Zwecken des Straßenverkehrs zu nicht gewerblichen Zwecken selbst zu benutzen.
• Die Nutzung des/der Pedelec/s erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters/ der Mieter/in. Eine Überlassung des/der Pedelec/s an unberechtigte Dritte ist nicht gestattet.
Haftung des Teilnehmers, Versicherungen
• Für Sachbeschädigungen sowie Unfallschäden mit Sach- und Personenschaden während des Buchungszeitraumes haftet der/die Mieter/in. autovisual e-mobility GmbH empfiehlt dem/der Mieter/in daher unbedingt zu prüfen, ob eine eigene Haftpflichtversicherung vorliegt. Der/die Mieter/in ist verpflichtet, Schäden an dem/den gemieteten Pedelec/s unverzüglich der autovisual e-mobility GmbH (Tel.: siehe Oben) mitzuteilen. Bei beschädigter Rückgabe des/der Pedelecs hält sich autovisual e-mobility GmbH das Recht vor, die Kosten zur Behebung des Schadens von der zurückzuerstattenden Kaution einzubehalten.
• Bei Verlust oder Diebstahl des/der Pedelec/s haftet der/die Mieter/in. Der Mieter ist verpflichtet, jedes gemietete Pedelec grundsätzlich mit dem zur Verfügung gestellten Schloss an einen festen Gegenstand anzuschließen, wenn es abgestellt wird. Bei Verlust oder Diebstahl des/der Pedelec/s während des Mietzeitraumes sind die autovisual e-mobility GmbH und die nächste Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Bei Verlust oder Diebstahl von Zubehör (Ladekabel, Ladegerät, Fahrradschloss, Satteltaschen, sonstige weitere lose Teile) verpflichtet sich der/die Mieter/in zum Ersatz des Neuwerts.
Rückgabe
• Jedes gemietete Pedelec ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen worden ist. Die Nutzung des/der Pedelec/s hat mit der nötigen Sorgfalt zu erfolgen. Bei groben Verschmutzungen wird eine Reinigungspauschale von 20€ pro Pedelec erhoben bzw. von der Kaution einbehalten. Für Beschädigungen, die an dem/den Pedelec/s während des Mietzeitraumes entstanden sind, können auch nachträglich Forderungen auf Basis der im Rückgabeschein festgehaltenen Schäden an den/die Mieter/in gestellt werden.
• Bei Überziehung des Mietzeitraumes ohne vorherige telefonische oder persönliche Absprache mit autovisual e-mobility GmbH muss der/die Mieter/in für jede begonnenen 24-Stunden und je Pedelec die Tages-Mietgebühr gemäß der Preisliste zuzüglich einer Strafgebühr in Höhe von € 10,00 pro Tag/Pedelec entrichten bzw. diese Beträge werden von der Kaution abgezogen. Nach drei Werktagen erfolgt eine Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle gegen den/die Mieter/in. Mitarbeitereinsatz für vom Kunden verursachten Personalaufwand wird nach Arbeitsaufwand pro angefangener Stunde mit 80,00 € berechnet.